Bescheinigung nach infektionsschutzgesetz wie lange gültig Die Bescheinigung durch das Gesundheitsamt muss nur einmal vor der erstmaligen Ausübung einer entsprechenden Tätigkeit eingeholt werden. Die Bescheinigung gilt bundesweit und. 1 Die Bescheinigung für die Erstbelehrung nach § 43 Abs. 1 IfSG ist ein Leben lang gültig. Allerdings muss man die angestrebte Tätigkeit. 2 Die Erstbelehrung darf bei Beginn der Aufnahme der Tätigkeit nicht älter als drei Monate sein und gilt ab dann unbegrenzt. Alle zwei Jahre müssen. 3 So wird nun eine Bescheinigung benötigt, die belegt, dass die jeweilige Person vom Gesundheitsamt über ihre Verpflichtungen nach dem IfSG. 4 Allerdings muss man die angestrebte Tätigkeit innerhalb von 3 Monaten nach Ausstellung der Bescheinigung aufnehmen. Ist die Frist abgelaufen, muss die Erstbelehrung erneut beantragt werden. 5 Die Bescheinigung ist nur dann lebenslang gültig, wenn Sie innerhalb von 3 Monaten nach Erhalt der Erstbelehrung ihre Tätigkeit bei Ihrem Arbeitgeber aufgenommen haben. Auch Personen, die sich regelmäßig in Küchen von Gaststätten oder sonstigen Gemeinschaftsverpflegungseinrichtungen aufhalten, müssen an einer Belehrung teilnehmen. 6 Nach der Belehrung erhalten sie eine Bescheinigung, die lebenslang gültig ist. Die infektionsschutzrechtlichen Schutzmaßnahmen sind bis zum März befristet und können einmalig durch Beschluss des Deutschen Bundestages um drei Monate verlängert werden. 7 Eine Erstbelehrung nach IfSG ist ein Leben lang gültig. Allerdings darf die Erstbelehrung nicht länger als 3 Monate vor Aufnahme der betreffenden Tätigkeit absolviert worden sein. Danach ist der Arbeitgeber verpflichtet alle 2 Jahre die Folgebelehrung nach IfSG zu wiederholen und dokumentieren. 8 Wenn Sie beim Kreis Nienburg (nachvollziehbar im Computersystem) nach § 43 IfSG belehrt worden sind oder das Zeugnis nach dem Bundesseuchengesetz bekommen haben, kann eine Zweitschrift ("Kopie") der Bescheinigung ausgestellt werden. Hierfür fallen 10,00 € Gebühr an. Bitte setzen Sie sich mit uns in Verbindung (0 50 21 – oder 9 Wie lange ist ein Gesundheitszeugnis gültig? Die Erstbelehrung nach dem Infektionsschutzgesetz ist unbegrenzt gültig. Somit muss es auch nicht verlängert werden. Allerdings muss die Belehrung alle 2 Jahre wiederholt werden. Dies kann dann vom Arbeitgeber durchgeführt werden und muss schriftlich dokumentiert werden. belehrung nach § 43 infektionsschutzgesetz 10 gesundheitszeugnis verloren 12