Kündigungsfrist 3. werktag samstag Die ordentliche Kündigung eines Mietvertrages ist gemäß § c BGB spätestens zum dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig. 1 Wenn also der 1. des Monats ein Donnerstag war, und kein Feiertag dazwischen lag, dann ist der Samstag der 3. des Monats, also der dritte Werktag. In. 2 Gemäß § c Absatz 1 Satz 1 BGB ist die Kündigung eines Wohnraummietvertrages spätestens am 3. Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten. 3 Ist im Mietvertrag nichts anderes vereinbart, so ist die Miete bis zum dritten Werktag eines jeden Monats zu zahlen (§ b Absatz 1 BGB). 4 Beispiel: Soll mit einer Frist von 6 Monaten zum gekündigt werden, muss die Kündigung dem Empfänger spätestens am zugehen, auch wenn dieser Tag ein Samstag, Sonn- oder Feiertag ist. Eine Verlängerung über den hinaus bis zum nächsten Werktag findet entgegen § BGB nicht statt. 5 Damit endet eine 2-wöchige Kündigungsfrist mit Ablauf des Mittwochs, den , dem letzten Tag des Arbeitsverhältnisses. Das Fristende verschiebt sich auch dann nicht nach hinten, wenn es auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag fällt. 6 Nach dem Gesetz kommt es für den Beginn einer Kündigungsfrist darauf an, dass die Kündigung bis zum dritten Werktag eines Monats beim Empfänger eingegangen ist. Dann werden die Monate der Kündigungsfrist (z.B. drei Monate, sechs Monate, neun Monate) vom Beginn dieses Monats an gerechnet. 7 Eine Besonderheit dabei: Wenn der Samstag der dritte der drei Werktage ist, dann gilt diese Regelung nicht – in diesem Fall zählt nach der angegebenen BGH-Rechtsprechung der darauffolgende Montag als letzter Tag, an dem eine Kündigung möglich ist. 8 So muss bei der Berechnung der sogenannten Karenzzeit von drei Werktagen, die den Parteien eines Wohnraummietvertrages zur Wahrung der Kündigungsfrist zusteht, der Sonnabend als Werktag mitgezählt werden, wenn nicht der letzte Tag der Karenzfrist auf diesen Tag fällt (BGH, VIII ZR /04). 9 Der Samstag zählt jedoch nicht bei allen gesetzlichen Regelungen als Werktag – zum Beispiel bei Zahlfristen in Mietverträgen. So ist die Wohnungsmiete laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) spätestens zum „dritten Werktag des Monats“ zu entrichten. Samstage werden dabei nicht mitgezählt. kündigung mietvertrag 3. werktag sonntag 10 Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat im April entschieden, dass bei der Berechnung der Kündigungsfrist (spätestens am dritten Werktag eines Monats) der. 11